alt="eine ältere Dame wird von einem Mann gestützt und eine Frau hat Lebensmittel und Medikamente für sie dabei."

Betreuungsfahrer und Versorgungsassistenz (in Teilzeit)

 

Nächster Kursstart

  • 15.06.2026
  • 13.07.2026


Ansprechpartner

Frank Rehbein
Tel.: 02841 8812942
E-Mail: [email protected] 

Inhalt

Die Qualifizierung zum Betreuungsfahrer und zur Versorgungsassistenz beinhaltet folgende inhaltliche Schwerpunkte: 

  • Grundlagen der Alltagsbegleitung
  • Empathie- und Biografiearbeit
  • Deeskalationstraining
  • Sturzprophylaxe beim Transfer
  • Transportrecht, Rechtsgrundlagen
  • Dokumentationen
  • Sicherer Lastentransport
  • Umgang mit sensiblen Gütern
  • Hygienevorschriften 
  • Handhabung gängiger Hilfsmittel 
  • Erste Hilfe, Verhalten bei Unfällen
  • Psychosoziale Unterstützung in Notfällen 
  • Fahrsicherheit
  • Tourenoptimierung 
  • Fachgerechte Sicherung von Klienten und Hilfsmitteln in Fahrzeugen

Zielgruppe

  • Arbeitsuchende (m/w/d), die älter als 18 Jahre sind und mindestens über das Sprachniveau B1 verfügen 
  • Sie sind gerade auf der Arbeitsuche oder von Arbeitslosigkeit bedroht, verfügen über einen veralteten Berufsabschluss und haben keine Aussicht auf eine Beschäftigungsmöglichkeit? - Das Berufsbild des Betreuungsfahrers und Versorgungsassistenten ist vielseitig und zukunftsorientiert


Teilnahmevoraussetzungen

  • Körperliche Eignung und Eignung gem. §1 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) 
  • Es sollte kein Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis und keine Sperre beim Straßenverkehrsamt vorliegen
  • Fahr-, Logistik- sowie Betreuungskompetenz


Unterrichtszeiten und Umfang

  • Montag-Donnerstag: 8:00-16:00 Uhr
  • Freitag: 8:00-15:00 Uhr

(Die genauen Zeiten werden individuell abgesprochen und vereinbart.)

  • Insgesamt 528 Unterrichtseinheiten (UE) + 160 Zeitstunden betriebliche Praxis
  • Darin enthalten: Führerscheinerwerb Kl. B (Theorie und Praxis)
  • Auch in Vollzeit möglich

Finanzielle Förderung

Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlt bei Anfahrt mit dem eigenen Auto eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,20 € pro km oder übernimmt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln den günstigsten Fahrschein.