Bildungsscheckberatung


Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Mit dem Bildungsscheck NRW wird die Eigenverantwortlichkeit der Betriebe und der Beschäftigten für berufliche Weiterbildung unterstrichen. 

Zuschuss und Kosten:

  • Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung pro Bildungsscheck beträgt 50% der Gesamtkosten, max. 500 €
  • Beim individuellen Zugang trägt die Person, die den Bildungsscheck nutzt, die übrigen 50% der Gesamtkosten

Die aktuellen Zugangsbedingungen:

Individueller Zugang:

  • Beschäftigte und Berufsrückkehrende können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten 
  • Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten
    Einkommensgrenzen im individullen Zugang:
    Das zu versteuernde Jahreseinkommen (dies ist vom Bruttoeinkommen zu unterscheiden) darf maximal 40.000 Euro (alleinstehend/einzeln veranlagte*r Ehepartner*in) betragen. Bei gemeinsamer Veranlagung (Eheleute) beträgt die Einkommensgrenze des zu versteuernden Jahreseinkommens 80.000 Euro.


Bitte bringen Sie zum Termin mit:

  • Im individuellen Zugang: Personalausweis und Einkommensnachweis. Das kann der Steuerbescheid aus dem Vorjahr oder ein anderer geeigneter Nachweis sein.
  • Im betrieblichen Zugang: Personalausweis und Vollmacht des Beauftragten, die achtstellige Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit, Anzahl der Beschäftigten am Standort (Vollzeitäquivalent) sowie die unterschriebenen Datenschutzerklärungen der Personen, für die Bildungsschecks ausgestellt werden sollen.

 

Ansprechpartner: 

Frank Rehbein, Koordinator und Berater
02841 8812942 

[email protected] 


Uschi Pavelescu, Beraterin
[Weiterbildungsnetzwerk Duisburg in der VHS]
01577 7685892
[email protected]